Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte die Kolpingarbeit in den drei westlichen Besatzungszonen wieder aufgenommen werden. Lediglich in der ehemaligen Sowjetzone, der späteren DDR, konnte die Kolpingarbeit nur im engen kirchlichen Bereich fortgeführt werden. Die einzelnen Kolpingsfamilien waren während der Existenz der DDR zwar nichkeiten und Freizeitgestaltung war in Deutschland die Keimzelle der katholischen Sozialbewegng entstanden, deren Wirkung sich auch im säkularen Raum der Sozialpädagogik bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts fortsetzte.
Gegenwart
Heute engagieren sich das Kolpingwerk und die örtlichen Kolpingsfamilien unter anderem in der Jugend- und Erwachsenenbildung, für humanitäre Projekte in der Dritten Welt und in der katholischen Jugend- und Seniorenarbeit. Die Kolpingjugend wird von allen Mitgliedern bis 29 Jahre gebildet und hat in Deutschland rund 50.000 Mitglieder.
Kolpinghäuser, Kolping-Bildungswerke und weitere Einrichtungen
In 260 Kolpinghäusern und 200 Einrichtungen des Kolping-Bildungswerkes wird bundesweit Jugend- und Erwachsenenbildung geleistet.
Kolping Jugendwohnen gGmbH
Die Kolping-Jugendwohnen gGmbH bietet Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz fern der Heimat annehmen möchten, die Möglichkeit der Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogischen Begleitung. Das Kolping-Jugendwohnen vermittelt hierbei Aspekte des Lebens in Gemeinschaft, was angesichts zunehmender Individualisierung und wachsender Mobilität auf Grunde des demografischen Wandels ein immer wichtiger werdender Baustein im Bereich der sozialen Kompetenzvermittlung sein wird
Durch die gleichzeitige Erbringung von Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogischer Begleitung ergeben sich für das Jugendwohnen bzw. die unterschiedlich akzentuierten Bedarfslagen der jungen Menschen entsprechend Zugänge aus verschiedenen Sozialleistungsgesetzen (SGB II, III, VIII, IX, XII, BAföG). Damit verbunden sind unterschiedliche Zielsetzungen und fachliche Anforderungen an die zu erbringende Leistung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Kinder- und Jugendhilfe zu, die nicht nur zur Verwirklichung des Rechts aller jungen Menschen auf die Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen, sondern auch junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl schützen soll (§ 1 Abs. 3, Nr. 1 und 3 SGB VIII). Entsprechend ist es ihre Aufgabe, über Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII sowie Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff SGB VIII – insbesondere auch für Minderjährige – eine entsprechende Ausstattung von Einrichtungen des Jugendwohnens zu gewährleisten.
Die Kolping Jugendwohnen gGmbH gründet auf dem Leitbild von Adolph Kolping und arbeitet auf der Grundlage von Standards, die sich aus den Leitlinien der Kolpinghäuser im Verband der Kolpinghäuser sowie aus den 13 Qualitätsversprechen der Jugendwohnheime in Deutschland ergeben, die sich im Rahmen der Initiative Auswärts Zuhause zusammengeschlossen haben. So kann die Kolping Jugendwohnen gGmbH ein qualitativ hochwertiges Angebot zur Mobilitätsförderung junger Menschen gewährleisten
Die Kolping Jugendwohnen gGmbH wurde im Jahre 2009 in Köln gegründet. Ziel ist es, das Jugendwohnen bei Kolping inhaltlich und strukturell professionell in die Zukunft zu führen. Dabei geht es darum, den Trägern von Kolping Jugendwohnheimen bundesweit das Angebot zu machen, dass die Kolping Jugendwohnen gGmbH den Betrieb dieses Jugendwohnheims übernimmt, sodass die Verwaltung des Vermögens (hier: Immobilie Kolpinghaus) und der Betrieb (hier Jugendwohnen im Kolpinghaus) voneinander getrennt werden. Unternehmerisches Ziel der Kolping Jugendwohnen gGmbH ist es, als bundesweiter Akteur und Betreiber von Kolping-Jugendwohnheimen, diese zukunftsfest zu machen, Synergien zu schaffen und damit das Jugendwohnen bei Kolping langfristig und nachhaltig zu sichern.